Operationstechnische Assistent*innen, kurz OTA, spielen eine wichtige Rolle in Operationssälen. Sie unterstützen das chirurgische Team bei der Durchführung von Operationen. Erfahren Sie hier alles Wichtige zu diesem Beruf, der Ausbildung und dem Gehalt.
Welche Aufgaben hat eine Operationstechnische*r Assistent*in (OTA)?
Eine Operationstechnische*r Assistent*in spielt eine zentrale Rolle im Operationssaal und unterstützt das chirurgische Team bei der Durchführung von Operationen. Die Aufgaben sind vielfältig und erfordern hohe fachliche Kompetenz sowie organisatorische Fähigkeiten. Hauptaufgaben einer OTA sind:
Vorbereitung des Operationssaals
- Instrumente und Materialien bereitstellen: OTAs sind dafür verantwortlich, alle notwendigen Instrumente und Materialien für die Operation vorzubereiten und bereitzustellen. Dies umfasst die Sterilisation und die Bereitstellung in korrekter Reihenfolge.
- Prüfung der Funktionalität: Operationstechnische Assistent*innen stellen sicher, dass alle Geräte und Instrumente funktionsfähig und einsatzbereit sind, um einen reibungslosen Ablauf der Operation zu gewährleisten.
Assistenz während der Operation
- Instrumentieren: OTAs reichen den Chirurg*innen die benötigten Instrumente während des Eingriffs an. Sie müssen die Abläufe der Operation genau kennen, um rechtzeitig und korrekt zu assistieren.
- Überwachung der Sterilität: OTAs stellen sicher, dass die Sterilität während der gesamten Operation gewahrt bleibt, um Infektionen zu vermeiden. Dies umfasst das Überwachen der aseptischen Arbeitsweise aller Beteiligten im OP.
Nachbereitung der Operation
- Versorgung der Instrumente: Nach der Operation sind OTAs für die Reinigung, Desinfektion und Sterilisation der benutzten Instrumente verantwortlich.
- Dokumentation: Operationstechnische* Assistent*innen führen die notwendige Dokumentation der verwendeten Materialien und Instrumente sowie der durchgeführten Maßnahmen während der Operation durch.
Betreuung der Patient*innen
- Vorbereitung und Nachsorge: OTAs unterstützen bei der Vorbereitung der Patient*innen auf die Operation, einschließlich der Positionierung auf dem OP-Tisch und der Überprüfung der Vitalfunktionen (wie Atmung und Puls). Nach der Operation helfen OTAs bei der Überwachung der Patient*innen im Aufwachraum.
- Aufklärung und Betreuung: Sie informieren die Patient*innen über die Abläufe und Maßnahmen vor und nach der Operation. Außerdem unterstützen und betreuen sie sie während des gesamten Aufenthalts im OP-Bereich.
Organisation und Verwaltung
- Bestandsmanagement: Eine der Aufgaben einer Operationstechnischen Assistent*in ist das Verwalten des Bestands an medizinischen Materialien und Instrumenten, einschließlich der Bestellung und Lagerung.
- Qualitätssicherung: Operationstechnische Assistent*innen nehmen an Maßnahmen zur Qualitätssicherung und Verbesserung der Arbeitsabläufe im Operationssaal teil.
Weiterbildung und Schulung
- Fortbildung: OTAs nehmen regelmäßig an Fortbildungen teil, um ihr Wissen und ihre Fähigkeiten auf dem neuesten Stand zu halten und die neuesten medizinischen Techniken und Standards zu erlernen.
- Einarbeitung neuer Mitarbeiter*innen: Eine weitere Aufgabe einer OTA ist die Unterstützung bei der Einarbeitung und Schulung neuer Mitarbeiter*innen oder Auszubildenden im OP-Bereich.
Gehalt: Wie viel Geld verdient man als Operationstechnische*r Assistent*in (OTA)?
Das Gehalt einer Operationstechnischen Assistent*in variiert je nach Berufserfahrung, Arbeitgeber, Region und tariflicher Bindung. Im Folgenden finden Sie einen Überblick über die durchschnittlichen Gehälter:
Einstiegsgehalt
Das Einstiegsgehalt einer OTA liegt in der Regel zwischen 2.300 und 2.800 Euro brutto pro Monat. Dieses Gehalt kann je nach Bundesland und Größe der Einrichtung variieren.
Durchschnittliches Gehalt
Im Durchschnitt verdienen OTAs etwa 2.800 bis 3.400 Euro brutto monatlich. Mit zunehmender Berufserfahrung und speziellen Weiterbildungen kann das Gehalt weiter ansteigen. In tarifgebundenen Einrichtungen liegen die Gehälter meist höher.
Gehaltsunterschiede nach Region und Arbeitgeber
- Öffentliche Einrichtungen: In Krankenhäusern und Kliniken des öffentlichen Dienstes, die nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) vergüten, liegt das Gehalt für OTAs oft zwischen 2.700 und 3.600 Euro brutto pro Monat. Hier sind zusätzliche Leistungen wie Weihnachtsgeld und Schichtzulagen üblich.
- Private Einrichtungen: In privaten Kliniken und Krankenhäusern können die Gehälter variieren und liegen oft etwas niedriger als in öffentlichen Einrichtungen. Hier liegt das Gehalt durchschnittlich bei etwa 2.500 bis 3.200 Euro brutto monatlich.
Gehalt nach Berufserfahrung
- 1-3 Jahre Berufserfahrung: Das Gehalt bewegt sich in diesem Zeitraum zwischen 2.300 und 2.800 Euro brutto pro Monat.
- Mehr als 5 Jahre Berufserfahrung: Mit zunehmender Erfahrung kann das Gehalt auf etwa 3.200 bis 3.800 Euro brutto pro Monat steigen.
Weitere Einflussfaktoren auf das OTA-Gehalt
- Zulagen: Schichtarbeit, Bereitschaftsdienste und Überstunden werden in der Regel zusätzlich vergütet, was das Gehalt deutlich erhöhen kann.
- Weiterbildung: Durch spezielle Weiterbildungen, zum Beispiel im Bereich der Intensivpflege oder Anästhesie, können OTAs ihr Gehalt weiter steigern.
Wie hoch ist das Gehalt einer OTA in der Ausbildung?
Die Ausbildungsvergütung für Operationstechnische Assistent*innen variiert je nach Region, Tarifbindung und Träger der Ausbildungseinrichtung. Hier ist eine Übersicht über die durchschnittlichen Gehälter in der Ausbildung:
Ausbildungsvergütung nach Tarifvertrag
In tarifgebundenen Einrichtungen des öffentlichen Dienstes erfolgt die Vergütung gemäß dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD). Die Gehälter sind nach Ausbildungsjahren gestaffelt und liegen aktuell bei etwa:
1. Ausbildungsjahr: ca. 1.140 bis 1.200 Euro brutto pro Monat
2. Ausbildungsjahr: ca. 1.200 bis 1.260 Euro brutto pro Monat
3. Ausbildungsjahr: ca. 1.300 bis 1.350 Euro brutto pro Monat
Unterschiede nach Region und Einrichtung
- Öffentliche Einrichtungen: Öffentliche Krankenhäuser und Kliniken, die nach Tarif vergüten, bieten meist höhere Ausbildungsvergütungen. Zusätzlich sind hier oft Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie andere Zulagen üblich.
- Private Einrichtungen: In privaten Kliniken und Krankenhäusern kann die Vergütung etwas niedriger ausfallen, bewegt sich aber in einem ähnlichen Bereich wie in öffentlichen Einrichtungen.
Welche Voraussetzungen braucht man als Operationstechnische*r Assistent*in (OTA)?
Um eine Ausbildung zur OTA beginnen zu können, müssen bestimmte schulische, persönliche und gesundheitliche Voraussetzungen erfüllt werden. Diese Voraussetzungen sind notwendig, um den anspruchsvollen Anforderungen des Berufs gerecht zu werden.
Schulische Voraussetzungen
- Mittlerer Schulabschluss (Realschulabschluss): Die meisten Ausbildungseinrichtungen verlangen für die OTA- Ausbildung mindestens einen Realschulabschluss.
- Hauptschulabschluss: Bewerber*innen mit einem Hauptschulabschluss müssen in der Regel eine abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer oder eine abgeschlossene Ausbildung als Pflegehelfer*in nachweisen.
Persönliche Voraussetzungen
- Einfühlungsvermögen und Empathie: OTAs müssen in der Lage sein, auf die Bedürfnisse und Ängste der Patient*innen einzugehen und sie während der Operation zu beruhigen.
- Belastbarkeit und Stressresistenz: Der Beruf der OTA kann körperlich und emotional anstrengend sein, weshalb eine hohe Belastbarkeit und Stressresistenz erforderlich sind.
- Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein: Eine präzise und verantwortungsbewusste Arbeitsweise ist essenziell, um die Sicherheit der Patient*innen während der Operation zu gewährleisten.
- Teamfähigkeit: OTAs arbeiten eng mit Chirurg*innen, Anästhesist*innen und Pflegepersonal zusammen und müssen daher gut im Team arbeiten können.
Gesundheitliche Voraussetzungen
- Gute körperliche Konstitution: Eine gute körperliche Gesundheit ist notwendig, da OTAs oft lange Zeit im Stehen arbeiten und mitunter schwere Instrumente oder Geräte heben müssen.
- Hohes Sehvermögen und feinmotorische Fähigkeiten: Da präzises Arbeiten und eine gute Hand-Augen-Koordination erforderlich sind, ist ein gutes Sehvermögen und Feinmotorik für OTAs wichtig.
Praktische Voraussetzungen
Einige Ausbildungsstätten verlangen, dass die Bewerber*innen bereits praktische Erfahrungen im Gesundheitswesen gesammelt haben, beispielsweise durch ein Praktikum, ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) oder einen Bundesfreiwilligendienst (BFD).
Zusätzliche Anforderungen für Operationstechnische Assistent*innen
- Impfungen: OTAs müssen bestimmte Impfungen vorweisen, um das Infektionsrisiko im Operationssaal zu minimieren.
- Polizeiliches Führungszeugnis: Einige Ausbildungsstätten verlangen ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis, um sicherzustellen, dass keine Einträge vorliegen, die gegen die Ausübung des Berufs sprechen.
Wie läuft die Ausbildung zur Operationstechnische*n Assistent*in (OTA) ab?
Die Ausbildung zur Operationstechnischen Assistent*in ist umfassend und besteht aus einer Kombination von theoretischem Unterricht und praktischer Ausbildung. Sie dauert in der Regel drei Jahre und erfolgt an speziellen Berufsfachschulen sowie in kooperierenden Kliniken und Krankenhäusern. Hier ist ein detaillierter Überblick über den Ablauf der Ausbildung:
Theoretische OTA-Ausbildung
Die theoretische Ausbildung zur OTA erfolgt an einer Berufsfachschule und umfasst mindestens 1.600 Stunden. Zu den Unterrichtsinhalten gehören:
- Anatomie und Physiologie: Grundlagen des menschlichen Körpers und seiner Funktionen.
- Medizinische Terminologie: Fachbegriffe und Sprache, die im medizinischen Bereich verwendet werden.
- Operationslehre: Grundlagen und Techniken von chirurgischen Eingriffen.
- Hygiene und Sterilisation: Maßnahmen zur Verhinderung von Infektionen und Kontaminationen im Operationssaal.
- Geräte- und Instrumentenkunde: Umgang mit medizinischen Geräten und Instrumenten.
- Notfallmanagement: Handhabung von Notfallsituationen im OP-Bereich.
- Gesetzliche und ethische Grundlagen: Rechtliche Aspekte und ethische Fragen im Gesundheitswesen.
Praktische OTA-Ausbildung
Die praktische Ausbildung zur Operationstechnische*n Assistent*in findet in kooperierenden Kliniken und Krankenhäusern statt und umfasst mindestens 3.000 Stunden. Diese Ausbildung ist in verschiedene Praxisblöcke unterteilt, die folgende Bereiche abdecken:
- Orientierungseinsatz: Erste Einführung in den Operationssaal und Kennenlernen der Abläufe und Strukturen.
- Pflichteinsätze:
- Chirurgie: Allgemein-, Bauch-, Unfall- und orthopädische Chirurgie.
- Spezielle Chirurgie: Herz-, Nerven-, Brust- und Gefäßchirurgie.
- Ambulante Operationen: Vorbereitung und Assistenz bei ambulanten Eingriffen.
- Anästhesie und Intensivmedizin: Grundlagen der Anästhesie und postoperativen Pflege
- Wahlpraktika: Möglichkeit zur Vertiefung in speziellen Bereichen oder besonderen Interessegebieten.
OTA-Prüfungen und Abschluss
Die OTA-Ausbildung schließt mit einer staatlichen Prüfung ab, die aus einem schriftlichen, mündlichen und praktischen Teil besteht. Sie überprüft das theoretische Wissen, die praktischen Fähigkeiten und die Anwendung beider in realen Szenarien. Erfolgreiche Absolvent*innen erhalten ein staatlich anerkanntes Zeugnis und dürfen den Titel Operationstechnische/r Assistent/in führen.
Weiterbildungsmöglichkeiten
Nach dem Abschluss der Ausbildung zur OTA bestehen zahlreiche Weiterbildungsmöglichkeiten, zum Beispiel:
- Spezialisierungen: Weiterbildungen in Bereichen wie Herzchirurgie, Neurochirurgie oder Anästhesie.
- Studium: Weiterführende Studiengänge in Pflegemanagement, Medizinpädagogik oder Gesundheitswissenschaften.
- Fachweiterbildungen: Intensiv- und Anästhesiepflege, OP-Management oder Hygienefachkraft
Operationstechnische*r Assistent*in (OTA) Jobs
Stellenangebote als Operationstechnische*r Assistent*in (OTA) in Ihrer Region finden Sie hier:
Weitere Informationen
Autor*in und Qualitätssicherung: Redaktion medproduction (https://medproduction.de/)
Datum: Juli 2024
Quellen: BBG Berliner Bildungscampus für Gesundheitsberufe gGmbH. Ausbildung Operationstechnische*r Assistent*in (OTA). https://www.bildungscampus-berlin.de/ausbildung/operationstechnischer-assistentin-ota (Abruf: Juli 2024)
Bundesagentur für Arbeit: Operationstechnische*r Assistent*in (OTA). https://web.arbeitsagentur.de/berufenet/beruf/8830 (Abruf: Juli 2024)
Bundesagentur für Arbeit: Steckbrief Operationstechnische/r Assistent/in. https://web.arbeitsagentur.de/berufenet/beruf/steckbrief/8830.pdf (Abruf: Juli 2024)
Chat GPT 4o: Prompts zu Operationstechnische*r Assistent*in (Abruf: Juli 2024)